Rehabilitation vor Pension

Im Rahmen des Sozialrechtsänderungsgesetzes (SRÄG) wurde mit 1.1.2014 die befristete Pension für ab 1.1.1964 geborene Personen durch das Rehabilitationsgeld bzw. das Umschulungsgeld ersetzt.
D.h. für diese Personengruppe, die unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Entwicklung eine Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, sind Invaliditätspension durch Leistungen des Arbeitsmarktservice zu ersetzen. Ziel ist eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Das BBRZ wurde von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit dem Prognose- und Berufsfindungsverfahren (PBV) beauftragt. Das Ergebnis der PBV ist Entscheidungsgrundlage für den rechtskräftigen Bescheid der PVA.

Detaillierte Informationen zum Prognose- und Berufsfindungsverfahren sowie Kontaktdaten finden Sie auf den Produktblättern der einzelnen Standorte.
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