Am häufigsten gestellte Fragen zu den CoVid Maßnahmen im BBRZ

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen findet der Kursbetrieb im BBRZ in Präsenz statt.

Seit 1.8.2022 wird bei einem positiven Covid-Test (durch eine zertifizierte Teststelle) die Quarantäne durch eine Verkehrsbeschränkung ersetzt. Dies bedeutet, dass Sie ohne Symptome mit einem positiven Testergebnis an Kursen teilnehmen könnten. Vorraussetzung ist das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Sofern umsetzbar, wird eine online Teilnahme am Kurs ermöglicht.

Die Abnahme der FFP2-Maske zum Verzehr von Speisen und Getränken ist nur im Freien bei Abstand von mind. 2m zu anderen Personen erlaubt oder (sofern vorhanden) in Räumlichkeiten zur Einzelnutzung.

WICHTIG: Es besteht weiterhin Meldepflicht an das BBRZ, wenn sie Corona-positiv sind!

Sollten sich die gesetzliche Lage und das Infektionsgeschehen ändern, kann bei Bedarf wieder auf Distanzlehre umgestellt werden. In diesem Fall werden alle Kund:innen rechtzeitig informiert.

 

An den BBRZ-Standorten gilt seit 1.6.2022 keine FFP2-Maskenpflicht mehr (mit Ausnahme der medizinischen Bereiche und Leistungen).

Es wird empfohlen auch weiterhin auf die gewohnten Hygienemaßnahmen (Händedesinfektion, Händewaschen etc.) zu achten und Menschenansammlungen zu vermeiden.

In den BBRZ-Standorten gilt ab 1.6.2022 keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind die medizinischen Bereiche und Leistungen (zB Arbeitsmedizin, Physiotherapie bzw. in allen explizit ausgewiesenenen medizinischen Räumlichkeiten).

Sollten Sie Corona-positiv ohne Symptome sein und an einem Kursangebot teilnehmen, so ist das ununterbrochene Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend. Die Abnahme der FFP2-Maske zum Verzehr von Speisen und Getränken ist "Verkehrsbeschränkten" nur im freien bei Abstand von mind. 2m zu anderen Personen erlaubt oder (sofern vorhanden) in Räumlichkeiten zur Einzelnutzung.

Selbstverständlich kann zur eigenen Sicherheit weiterhin eine Maske getragen werden.

Unsere Kurse finden unter strengen Hygiene- und Schutzvorschriften statt. Unser Reinigungspersonal setzt die gesetzlichen verankerten Hygienerichtlinien sorgfältig um. Dazu gehört zum Beispiel neben der täglichen Reinigung der Räume auch das regelmäßige Desinfizieren von Türklinken und Griffen.

Zusätzlich haben wir an vielen Orten im BBRZ Desinfektionsspender aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese mehrmals am Tag in regelmäßigen Abständen. Genauso effektiv ist auch gründliches Händewaschen mit Wasser und Flüssigseife.

Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zu Hause und melden sich telefonisch bei uns. Sollten Sie infiziert sein und Symptome aufweisen, ist eine Krankmeldung erforderlich. Die telefonische Krankmeldung bei Ärzt:innen ist bei einer Corona Erkrankung ab sofort wieder möglich.
Wenn Sie sich während Ihres Aufenthalts im BBRZ krank fühlen, melden Sie das bitte Ihrer:Ihrem Reha-Coach.